JAGD-& SCHIESSKINO WETZLAR

Termin jetzt online buchen

Das Ende 2004 offiziell eröffnete SCHIESS- & JAGDKINO WETZLAR, eines der ersten für den öffentlich zugänglichen Bereich, technisch modernste seiner Ausstattung bundesweit.

 

Unsere Highlights:

 

  • Direkt an der A 45, Abfahrt (31) Wetzlar-Süd
  • Neueste digitale Anlagentechnik
  • LED Beamer
  • Ideale Bedingungen für Jäger, Sportschützen und Personenschützer
  • Beste Trainingsmöglichkeiten für Jungjäger bei der Jagdausbildung
  • Schießen Sie mit scharfen Waffen auch ohne waffenrechtliche Erlaubnis
  • Bei der Standaufsicht erhalten Sie günstige Munition zum ausschließlichen Verbrauch in unserer Anlage
  • Vollklimatisierte und beheizbare Anlage
  • Vollautomatische Bildwand - kein Abkleben der Einschusslöcher mehr nötig!
  • Interaktives Schießen auf bewegliche Ziele (reale Videobilder, computeranimierte Szenarien)

 
 

Termine sind nur mit Anmeldung möglich! Rufen Sie uns an unter Tel.: (0 64 41) 44 70 800 

ÖFFNUNGSZEITEN SCHIESSKINO

Montag bis Freitag
9.00 bis 21.00 Uhr

Samstag
9.00 bis 18.00 Uhr

Sonn- und Feiertage
9.00 bis 12.00 Uhr


jeweils nach Terminvereinbarung

PREISE

Stundenpreise
Schieß- und Jagdkino
135,- Euro / Stunde




Leihwaffen

ab 15,- Euro pro Waffe erhältlich


Munitionspreise und -sortiment

Sellier & Bellot Screeen Ammo

.308 Win. 58,-€ (50 Schuss)

30-06 Spr. 58,-€ (50 Schuss)

8x57IS 58,-€ (50 Schuss)

7x64 58,-€ (50 Schuss)

7x57 58,-€ (50 Schuss)

9,3x62 80,-€ (50 Schuss)

300 Win.Mag. 87,-€ (40 Schuss)


Geco SP

8x57IRS 51,-€ (20 Schuss)

9,3x74R 88,-€ (20 Schuss)

9mm 22,-€ (50 Schuss)

 

unser Leihwaffensortiment


Krieghoff Semprio (auch für Linksschützen geeignet)

Blaser R8 Success

Blaser R8 Ultimate

Merkel Helix Speedster

Sauer 101 Artemis

Steel Action HS

Heym SR21 HRS Mix "links"

sowie div. Kurzwaffen


SPARTIPP

5er Stundenkarte nur 600,- Euro

10er Stundenkarte nur 1200,- Euro



HINWEIS: Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir bei Gruppenbuchung darum, dass "eine" Person die kompletten Mietkosten in Vorlage bezahlt und dann die Aufteilung intern untereinander erfolgt.

Die Munition kann auch weiterhin pro Schütze separat abgerechnet werden.


ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  1. Rauchen und offenes Feuer sind in der Schiesskinoanlage absolut untersagt
     
  2. Während des Besuches in der gesamten Schiesskinoanlage sind die Waffen entladen und geöffnet zu transportieren und ebenso in den vorgesehenen Ständern abzustellen.
     
  3. Ziel- und Anschlagübungen sind im Club- und Veranstaltungsraum absolut untersagt.
     
  4. Waffen dürfen nur ohne Trage-/Gewehrriemen benutzt werden.
     
  5. Während des Schießbetriebes ist das Tragen eines Gehörschutzes im Schießraum Pflicht.
     
  6. Nur der Schütze, der auf der Schützenposition steht, darf seine Waffe laden und schießfertig machen.
     
  7. Auf demSchießstand ist die Mündung der Waffe immer in Richtung der Leinwand zu halten.
     
  8. Vor Verlassen des Schießstandes sind alle Waffen zu entladen und zu öffnen.
     
  9. Kurzwaffen sind bis 2500 Joule/E0 und Langwaffen bis 7000 Joule/E0 zugelassen.
     
  10. Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse, Stahlgeschosse, nicht kenntlich gemachte Militärmunition und Schwarzpulverwaffen dürfen keinesfalls verwendet werden. Die Entscheidung über weitere nicht verwendbare Geschossarten und Waffen, obliegt der jeweils verantwortlichen Standaufsicht.
                                                                                                   
  11. Mündungsbremsen dürfen aus technischen Gründen nicht benutzt werden.

                   

  12. Den Weisungen der Standaufsichten und Schießtrainer ist Folge zu leisten.


 

  13. Bild und Tonaufnahmen sind nicht gestattet.
 

  14. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
 

  15. Buchungsstornierungen in einem Zeitraum von weniger als 4 Werktage vor dem Schießtag werden mit         50% der Mietkosten berechnet. Bei nicht erscheinen zum gebuchten Termin werden 100% der Kosten             berechnet.
 

  16. Sollte eine Schiesskinobuchung von Betreiberseite her aus technischen Gründen oder durch höhere             Gewalt nicht durchführbar sein, besteht keinerlei Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz oder               Kostenerstattung.
 

  17. Für Beschädigungen, insbesondere durch Schüsse, haftet der Verursacher auch über die

       Kostenpauschale von 100,- Euro hinaus. Die Differenz zu den Mehrkosten wird in jedem Falle in

       Rechnung gestellt.
 

  18. Auch ohne Waffenbesitzkarte ist das Nutzen der Anlage ab 18 Jahren erlaubt (vorgesetzt eine

       Tagesversicherung wird bei uns abgeschlossen). Leihwaffen ab 15,- Euro pro Waffe.
 

  19. Die Betreiber des Schiess- und Jagdkino Wetzlar übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die von

        anderen Schiesskinobesuchern/-teilnehmern verursacht werden. Der Besucher/Teilnehmer stellt die

        Betreiber von Schadensersatzansprüchen anderer Schiesskinobesucher/-teilnehmer oder Dritter für

        vom Schiesskinobesucher/-teilnehmer verursachte Schäden frei. Die Betreiber schließen die Haftung

        für vom Schiesskinobesucher/ -teilnehmer mitgebrachten Waffen, Zieloptiken und dergleichen aus,

        soweit der Schaden nicht durch die Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft

        verursacht wurde.
 

  20. Sollte kein anderweitiger Versicherungsschutz (z.B. Jagdhaftpflichtversicherung) nachweisbar sein, ist

        eine Tagesversicherung abzuschließen.
 

  21. Die Standmunition ist nur für den direkten Verbrauch in der Anlage vorgesehen.
 

  22. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer von der Schiesskinobenutzung ausgeschlossen werden.

        Eventuell entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Buchungsgebühr ist trotzdem fällig.
 

  23. Die aushängende Schießstandordnung ist zu beachten.
 

  24. Gerichtsstand ist Wetzlar.

 

 (Stand 07/2019)


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